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AGBs

ALLGEMEINE GESCHFTSBEDINGUNGEN
I. Gltigkeit
Wenn der Kaufvertrag nicht sofort zustande kommt, ist der Kufer an seine verbindliche Bestellung fnf Werktage gebunden. Falls der Kufer die ihm angebotene Begutachtung durch einen Sachverstndigen wnscht, ist er an seine verbindliche Bestellung 10 Tage gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkufer (ggf. vertreten durch den Vermittler) die Annahme der Bestellung innerhalb der jeweils genannten Fristen besttigt, die Bereitstellung mitteilt oder die Lieferung ausfhrt.. Der Verkufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt. bertragungen von Rechten und Pflichten des Kufers aus dem Kaufvertrag bedrfen der schriftlichen Zustimmung des Verkufers.

II. Zahlung
Der Kaufpreis und Preise fr Nebenleistungen sind bei bergabe des Kaufgegenstandes und Aushndigung oder bersendung der Rechnung zur Zahlung fllig. Gegen Ansprche des Verkufers kann der Kufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kufers unbestritten ist oder ein rechtskrftiger Titel vorliegt; ein Zurckbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprchen aus dem Kaufvertrag beruht.

III. Lieferung und Lieferverzug
Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden knnen, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss. Der Kufer kann zehn Tage nach berschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkufer auffordern, zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkufer in Verzug. Hat der Kufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschrnkt sich dieser bei leichter Fahrlssigkeit des Verkufers auf hchstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises. Will der Kufer darber hinaus vom Vertrag zurcktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkufer nach Ablauf der betreffenden Frist aus Satz 1 dieses Abschnitts eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Kufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschrnkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlssigkeit auf hchstens 10 % des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Kufer eine juristische Person des ffentlichen Rechts, ein ffentlich-rechtliches Sondervermgen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausbung seiner gewerblichen oder selbstndigen beruflichen Ttigkeit handelt, sind Schadenersatzansprche bei leichter Fahrlssigkeit ausgeschlossen. Wird dem Verkufer, whrend er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall
unmglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wre. Die Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlsse dieses Abschnitts gelten nicht fr Schden, die auf einer grob fahrlssigen oder vorstzlichen Verletzung von Pflichten des Verkufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Krper oder Gesundheit. Hhere Gewalt oder beim Verkufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstrungen, die den Verkufer ohne eigenes Verschulden vorbergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verndern die in Ziffern 1 bis 4 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstnde bedingten Leistungsstrungen. Fhren entsprechende Strungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Kufer vom Vertrag zurcktreten. Andere Rcktrittsrechte bleiben davon unberhrt

IV. Abnahme
Bleibt der Kufer mit der Abnahme des Kaufgegenstandes und/oder der Zahlung des Kaufpreises lnger als acht Tage ab Mitteilung der Bereitstellung, bzw. nach bernahme des Fahrzeuges im Rckstand, so kann der Verkufer dem Kufer eine Nachfrist setzen und nach Ablauf dieser Frist durch schriftliche Erklrung vom Kaufvertrag zurcktreten und Schadenersatz wegen Nichterfllung verlangen. Verlangt der Verkufer Schadenersatz, so betrgt dieser 10% des vereinbarten Bruttokaufpreises. Der Schadensbetrag ist hher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkufer einen hheren nachweist oder der Kufer nachweist, dass ein geringerer oder berhaupt kein Schaden entstanden ist.

V. Eigentumsvorbehalt
Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkufer auf Grund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkufers. Ist der Kufer eine juristische Person des ffentlichen Rechts, ein ffentlich-rechtliches Sondervermgen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausbung seiner gewerblichen oder selbstndigen beruflichen Ttigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen fr Forderungen des Verkufers gegen den Kufer aus der laufenden Geschftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen. Whrend der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) dem Verkufer zu. Zahlt der Kufer den flligen Kaufpreis und Preise fr Nebenleistungen nicht oder nicht vertragsgem, kann der Verkufer vom Vertrag zurcktreten und/oder bei schuldhafter Pflichtverletzung des Kufers Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Kufer erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung bestimmt hat, es sei denn, die Fristsetzung ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Kufer ber den Kaufgegenstand weder verfgen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einrumen.

VI. Haftung fr Sachmngel
Ansprche des Kufers wegen Sachmngeln verjhren bei gebrauchten Fahrzeugen oder anderen gebrauchten Kaufgegenstnden in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden. Ist der Kufer eine juristische Person des ffentlichen Rechts, ein ffentlich-rechtliches Sondervermgen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausbung seiner gewerblichen oder selbstndigen beruflichen Ttigkeit handelt, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Sachmngelansprche. Die Verjhrungsverkrzung auf ein Jahr sowie der Ausschluss der Sachmngelhaftung bei juristischen Personen des ffentlichen Rechts, ffentlich-rechtlichen Sondervermgen oder Unternehmern gelten nicht fr Schden, die auf einer grob fahrlssigen oder vorstzlichen Verletzung von Pflichten des Verkufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Krper oder Gesundheit. Hat der Verkufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen fr einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlssig verursacht wurde, so haftet der Verkufer beschrnkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfllung die ordnungsgeme Durchfhrung des Kaufvertrages berhaupt erst ermglicht und auf deren Einhaltung der Kufer regelmig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Ausgeschlossen ist die persnliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfllungsgehilfen und Betriebsangehrigen des Verkufers fr von ihnen durch leichte Fahrlssigkeit verursachte Schden. Fr die vorgenannte Haftungsbegrenzung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 2 dieses Abschnitts entsprechend. Unabhngig von einem Verschulden des Verkufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der bernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberhrt. Ansprche wegen Sachmngeln hat der Kufer beim Verkufer geltend zu machen. Der Ort der Nacherfllung ist der Firmensitz des Verkufers.

VII. bertragung von Rechten und Pflichten
Die bertragung von Rechten und Pflichten des Kufers aus dem Kaufvertrag erfordern die schriftliche Zustimmung des Verkufers.

VIII. Fahrzeugangaben/Zusicherungen
Die im Kaufvertrag gemachten Fahrzeugangaben wie z.B. zum Baujahr, Kilometerstand, Ausstattung usw. basieren ausschlielich auf Informationen des Vorbesitzers oder des Lieferants und geben daher ausschlielich Informationen Dritter wieder. Sie sind nicht das Ergebnis eigener Untersuchung oder Ermittlung des Verkufers, bzw. Vermittlers, und stellen keine Garantie fr das Vorhandensein einer Eigenschaft dar, es sei denn, dass vom Verkufer bzw. Vermittler ausdrcklich und schriftlich eine Garantie fr die Beschaffenheit bernommen wurde. Der Verkufer bzw. Vermittler weist darauf hin, dass vom Verkufer, Vorbesitzer, Lieferanten des Verkufers oder sonstigen Dritten gemachte Angaben, besonders hinsichtlich Laufleistung und Unfallvorschden keine vollstndige verlssliche Auskunft ber die tatschliche Beschaffenheit des Fahrzeuges bieten. Eher ist bei steigendem Alter, wie auch hherer Zahl der Vorbesitzer oder Art der Nutzung davon auszugehen, dass Angaben z.B. zur Laufleistung und zu Unfallvorschden von der tatschlichen Beschaffenheit abweichen knnen. Das sich hieraus ergebende Risiko hinsichtlich der tatschlichen Beschaffenheit der Sache wird vom Kufer bernommen.

IX. Nebenabreden
Mndliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Soweit Nebenabreden getroffen wurden, sind sie schriftlich festzuhalten und vom Kufer und Verkufer gegenzuzeichnen.

X. Verbrauchs- und Emissionswerte
Die in der Werbung und den Prospekten angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte werden im Rahmen des jeweiligen Typgenehmigungsverfahrens nach standardisierten Tests, quasi unter ?Laborbedingungen? ermittelt. Im normalen Fahrbetrieb werden diese Werte fast immer deutlich berschritten. Auch die in Fachtests ermittelten, i.d.R. um 30% - 40% ber den offiziellen Angaben liegenden Verbrauchswerte, knnen von den individuellen Werten abweichen, da sie durch viele Einflsse wie Fahrstil, Einsatzart, Temperatur, Reifengre, Fahrzeuggesamtgewicht, Sonderausstattungen etc. beeinflusst werden. Es muss daher damit gerechnet werden, dass die tatschlichen Verbrauchs- und Emissionswerte deutlich ber den offiziellen Angaben liegen.
Aus diesen Grnden erfolgt fr das hier verkaufte Fahrzeug keine Eigenschaftszusicherung bezglich des Kraftstoffverbrauchs oder der Schadstoffemissionen.

Zusatzvereinbarung zu den Emissionswerten: Haftungsausschluss wegen erhhter Stickoxidwerte im sog. Abgasskandal.

Der Verkufer informierte den Kufer darber, dass verschiedene Kraftfahrzeughersteller an bestimmten Modellen mit einer Software die Stickoxidwerte (NOx) im Prfstandlauf (NEFZ) optimieren. Der Verkufer bernimmt fr die fehlerhafte Angabe der Stickoxidwerte oder sonstiger Werte und/oder fr deren Beseitigung/Behebung bzw. gesetzeskonforme Wiederherstellung keinerlei Haftung. Eine Rckgabe des Fahrzeugs oder die Geltendmachung von Schadensersatzansprchen dem Verkufer gegenber aus diesem Grund ist ausgeschlossen.

Die betroffenen Hersteller arbeiten mit Hochdruck an einer technischen Lsung und stehen dem Kufer fr weitere Fragen gerne zur Verfgung.

XI. Gerichtsstand
Fr smtliche gegenwrtigen und zuknftigen Ansprche aus der Geschftsverbindung mit Kaufleuten einschlielich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschlielicher Gerichtsstand der Sitz des Verkufers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im brigen gilt bei Ansprchen des Verkufers gegenber dem Kufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.

XII. Hinweis gem 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Der Verkufer wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

Stand. 02.01.2022

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